Abrechnung
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen bei jedem Besuch ihre Krankenversicherungskarte einlesen lassen. Auf Basis der hier gespeicherten Daten erfolgt Direktabrechnung mit der Kartenorganisation. Freiwillig Versicherte (können auch Versicherte der gesetzlichen KK beantragen !) und Privatpatienten schließen mit Inanspruchnahme der Praxis-Dienstleistungen einen Behandlungsvertrag auf Basis der GOÄ (seit 1996 unverändert gesetzlich vorgegebene Gebührenordnung für Ärzte) ab. Beratungs- und Behandlungsleistungen werden hier mit dem angemessenen und üblichen Steigerungsfaktor dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Vertragspartner sind somit Patient bzw. Versicherungsnehmer und behandelnder Arzt. EC-,Geld- oder Kreditkarte können in der citypraxis verwendet werden!
DIN EN ISO 9001
Hier werden ganz formal für alle Arbeitsabläufe unserer citypraxis Idealnormen zur Erlangung bestmöglicher Service-Effizienz, Qualitätssicherung und Fehlervermeidung in einem Handbuch des Qualitätsmanagements festgelegt. Jedes Jahr werden unsere Vorgaben durch einen externen Auditor auf Norm-gerechte Umsetzung überprüft. Alle 3 Jahre wird neu zertifiziert.
Erinnerung (Recall)
Gerne nutzen wir unsere umfassenden Software-Optionen zum Erhalt IHRER Gesundheit. Per RECALL erinnern wir Sie an notwendige Impfungen oder Vorsorge-Checks. Auch eine Unterstützung bei der Einhaltung der oft erst wieder nach zehn Jahren gefragten Darmspiegelung oder sonstigen Nachsorgeterminen können wir Ihnen anbieten. Sprechen Sie uns einfach an!
Fortbildung
Die citypraxis folgt organisatorisch wie inhaltlich den Kriterien des Qualitätsmanagements. Neben regelmäßigen Qualitätszirkeln und Teamfortbildungen verpflichten sich alle in Gemeinschaft tätigen Ärzte zur strukturiert-kontrollierten Weiterbildung mit Nachweis . Die Strukturierung von Behandlungsabläufen soll auf dem neuesten Kenntnisstand bestmöglich vereinheitlicht und überschaubar umgesetzt werden.
Hausbesuche
Nur wenn Praxisbesuch definitiv ausgeschlossen ist, vor oder nach Sprechstunden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen umgehend Bereitschaftsarzt unter Tel. 116117.
Hygienebelehrung
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich: Personen, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten wollen, benötigen seit 2001 eine Bescheinigung über die durchgeführte „Hygiene-Belehrung“. Diese Erst-Belehrung bei Bewerbern wegen Tätigkeit im Lebensmittelbereich wird bei uns oder beim Gesundheitsamt durchgeführt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet jährlich seine Mitarbeiter intern zu belehren und diese Belehrung zu dokumentieren. Bei Arbeitgeberwechsel kann ein neues Original der Belehrung gegen eine Verwaltungspauschale bei uns ausgestellt werden.
Online-Beratung
Berufsrechtlich neuerdings zulässig. Soll nach und nach auch bei uns eingerichtet werden.
Online-Rezepte & -Termine
Unter www.citypraxis.de nach einmaliger Registrierung möglich.
Primärarztpraxis
Als Primärarztpraxis versorgen wir auch Akutfälle. Für dadurch entstehende gelegentliche Terminverschiebungen bitten wir um Verständnis
Qualitätsmanagement
Die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern der citypraxis hängt primär von der Motivation, der Kompetenz und den menschlichen Qualitäten aller hier in Wechselwirkung tretenden Personen ab. Unser Qualitätsmanagement soll durch die Definition verbindlicher Praxisabläufe in Standardsituationen eine beruhigende Handlungssicherheit für Mitarbeiter und Ärzte festlegen und so zur bestmöglichen Entfaltung interaktiver Prozesse beitragen.
Durch klare fachliche Vorgaben und Kompetenzen entsteht Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit. Erst hieraus können Gelassenheit und Souveränität im zwischenmenschlichen Umgang resultieren. Der Wunsch nach ständiger Verbesserung wird Teil des QM-Prozesses.
Terminvereinbarung
Per Telefon unter 0731 6028870 oder online. Online-Termin bedarf einer einmaligen Registrierung.
Wartezeit
Grosses Warte-Areal mit WIFI-Zugang ,Wartezimmer-TV und maximaler Zeitschriftenauswahl zur unterhaltsamen Überbrückung eventueller unvermeidbarer Wartezeiten. Über unsere Marmor-Treppe oder – für Gehbehinderte – über den Aufzug für Jedermann leicht erreichbar. Bei Planterminen i.d.R. max 30 Min. Kurzfristige Vorstellungen mit erhöhtem Wartezeitrisiko. Falls längere Wartezeit absehbar >>bitte wegen Gelegenheit zum Stadtbummel / Abruf per Handy nachfragen. Nähere Info beim Praxisteam.
Öffnungszeiten
Werktags 7-21 Uhr, samstags 9-11 Uhr mit wechselnder Besetzung.
Überweisung
„Überweisung“ bedeutet in der vertragsärztlichen Versorgung die Weiterleitung eines Patienten/einer Patientin durch einen niedergelassenen Arzt an einen anderen niedergelassenen Kollegen um dessen Fachkenntnisse zu nutzen. Eine Überweisung kann erfolgen zur
a.) Weiterbehandlung, d. h. Abgabe des Patienten an den anderen Arzt z.B. bei Wohnortwechsel.
b.) Mitbehandlung , d.h. der Patient wird nach erfolgter Abklärung und Behandlung mit Befundbericht zum Überweiser zurückgeschickt.
c.) Konsiliaruntersuchung, d.h. der um Rat gefragte Kollege gibt nach erfolgter Untersuchung seinen Befundbericht mit Therapievorschlag zur Kenntnis, muss die Behandlung aber letztlich komplett dem überweisenden Arzt überlassen.
d.) Durchführung von Auftragsleistungen, d. h. der behandelnde Arzt möchte lediglich ganz gezielte und klar vorformulierte diagnostische Leistungen erbracht haben (z. B. Röntgen, MRT, Labor, Gewebeuntersuchung o.ä.).Jede kassenärztliche Überweisung erfolgt mittels eines formatierten Überweisungs-Scheins.