Warum Praxisgebühr?
Warum Praxisgebühr?
|
Deutschland verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Ein gerechtes Gesundheitssystem ist nicht selbstverständlich. Immer mehr älteren Menschen stehen immer weniger Erwerbstätige und junge Menschen gegenüber. Die Praxisgebühr ist Teil der großen Gesundheitsreform und trägt dazu bei, Gesundheitskosten stabil zu halten und Kassenbeiträge zu senken |
|
Wer hat das entschieden?
Wer hat das entschieden?
|
Die Gesundheitsreform und damit auch die Praxisgebühr wurde von den Regierungsparteien und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag entschieden. Nur eine durchgreifende Gesundheitsreform gibt auch in Zukunft jedem die Gewissheit, in Krankheit und Not von der Solidargemeinschaft getragen zu werden. |
|
Zahlt man bei jedem Arztbesuch Praxisgebühr?
Zahlt man bei jedem Arztbesuch Praxisgebühr?
|
Nein. Von 2004 an bezahlen Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter eine Praxisgebühr von jeweils 10 Euro pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes. Wenn Sie also im selben Quartal sowohl zum Arzt als auch zum Zahnarzt gehen, zahlen Sie insgesamt 20 Euro Praxisgebühr. Alle weiteren Untersuchungen innerhalb des Quartals sind wie bisher von der Praxisgebühr befreit. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind befreit. Sobald Sie die Zuzahlungshöchstgrenze von 2% Ihrer Bruttoeinnahmen überschreiten, entfallen alle weiteren Zuzahlungen. Bei chronisch Kranken sind dies lediglich 1%. |
|
Muss ich auch bei Überweisungen zahlen?
Muss ich auch bei Überweisungen zahlen?
|
Nein. Die Praxisgebühr fällt nur einmal pro Vierteljahr an, egal, wie oft Sie zum selben Arzt gehen. Bei jeder Überweisung, z.B. an Fachärzte (z.B. Gynäkologe, Orthopäde, HNO-Arzt), fallen innerhalb des Vierteljahres keine weiteren Praxisgebühren an. |
|
Überweisung
Was ist eine Überweisung?
|
Überweisung bedeutet in der vertragsärztlichen Versorgung die Weiterleitung eines Patienten durch einen Arzt an einen anderen Arzt, um dessen Fachkenntnisse nutzen zu können. Nach den Regelungen des Bundesmantelvertrages kann eine Überweisung erfolgen zur
- Weiterbehandlung, d. h. Abgabe des Patienten an den anderen Arzt
- Mitbehandlung,
- Konsiliaruntersuchung,
- Durchführung von Auftragsleistungen, d. h. der behandelnde Arzt möchte lediglich ganz gezielte diagnostische Leistungen erbracht haben (z. B. Röntgenuntersuchung) und gibt dafür genaue Vorgaben, an die sich der Überweisungsempfänger halten muß.
Die Überweisung erfolgt mittels eines Überweisungsscheins. |
|
Wer hat das entschieden?
Wer hat das entschieden?
|
Die Gesundheitsreform und damit auch die Praxisgebühr wurde von den Regierungsparteien und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag entschieden. Nur eine durchgreifende Gesundheitsreform gibt auch in Zukunft jedem die Gewissheit, in Krankheit und Not von der Solidargemeinschaft getragen zu werden. |
|
1-6
|